Häufig gestellt Fragen

Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dem Thema Rückabwicklung und Entschädigunsausgleich Ihrer Lebensversicherung sollen Ihnen dabei helfen, ihre offenen Fragen zu klären und Ihnen bei der Beantragung behilflich sein.

Generelle Fragen & Antworten

Ist Schutz 360 eine Rechtsanwaltskanzlei?
Nein, Schutz360 ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir unterstützen Versicherungsnehmer dabei, die rechtmäßige Rückzahlung Ihrer Forderungen, zusammen mit spezialisierten Anwälten, durchsetzen zu lassen. Durch unseren reichhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich Verbraucherrechte und Finanzen sind wir in der Kommunikation und Anspruchsanalyse ein kaum wegzudenkender Bestandteil professioneller und schneller Rückabwicklung von Versicherungsverträgen. Schutz360 bringt Verbraucher mit den Experten zusammen.
Rechtsgrundlage?

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, daß eine Vielzahl von Lebensversicherungsverträgen widerrufen werden können. Möglich macht dies die Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.

Worum ging es in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof?
Hintergrund der Verfahren waren fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen, welche in einer Vielzahl von Verträgen verwendet wurden. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht von über 60% der im relevanten Zeitraum abgeschlossenen Versicherungsverträge aus.
Beispiele für fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen sind:

  1.  Die Widerspruchsbelehrung ist nicht hinreichend deutlich von dem übrigen Vertragstext abgehoben.
  2. Für Versicherungsverträge die im Jahr 2002 oder später abgeschlossen wurden, verlangt das Gesetz, daß die Widerspruchsbelehrung ausdrücklich auf die Textform und nicht auf die deutlich strengere Schriftform hingewiesen wird.
  3. Sie haben überhaupt keine Widerspruchsbelehrung erhalten.
  4. Sie haben als Versicherungskunde zum Vertragsabschluß nicht alle Vertragsunterlagen ausgehändigt bekommen, sondern diese erst später zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten haben.
    (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11, Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).

Was ist die Folge einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung?
Ist die Belehrung fehlerhaft gewesen, hat die Widerspruchsfrist nie begonnen und Sie können Ihren Vertrag sogar heute noch widerrufen.

Welche Versicherungen sind von den Urteilen betroffen?

Relevant sind Versicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.

Macht es einen Unterschied ob es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung handelt?
Es spielt in der Tat keine Rolle ob es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung handelt. Weiterhin ist es nebensächlich ob es sich um eine Fondgebundene oder klassische Lebensversicherung handelt.

Sind Risikolebensversicherungen auch von dem Urteil betroffen?
Der allgemeinen Ansicht nach, macht es wenig Sinn reine Risikolebensversicherungen zu widerrufen. Oft haben diese sehr niedrige Ansparbeiträge und sind zudem auch ein wichtiger Schutz für Hinterbliebene.

Ist es egal ob der Vertrag gekündigt wurde oder regulär ausgelaufen ist?
Es ist irrelevant ob der Vertrag noch läuft, gekündigt wurde oder regulär abgelaufen ist. Versicherte können bei jeder der Konstellationen Ihren Vertrag professionell widerrufen lassen.

Kosten?

Nur im Erfolgsfall erhält Schutz360 (Betreiber der Webiste ist „Verbraucherrechte UG“) ein Honorar vom gewonnenen Mehrwert in Höhe von 20% (bei Rechtsschutzdeckung) und 35% (ohne Rechtsschutzdeckung). Mögliche Prozesskosten, Anwaltshonorare, Bearbeitungs- oder Prüfgebühren tragen wir für Sie zu 100%.

Unsere Erfolgsvergütung im Detail:

  • Falls Sie eine Rechtschutzversicherung haben und diese in Anspruch genommen wird, erhalten wir im Erfolgsfall eine Aufwandsentschädigung von 20% des erzielten Vermögensvorteils. Der Vermögensvorteil ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten.
  • Falls Sie keine Rechtschutzversicherung haben besteht die Möglichkeit nach freiem Ermessen unsererseits über einen Prozesskostenfinanzierer die Kosten abzudecken.
  • Wir erhalten nur im Erfolgsfall eine Aufwandsentschädigung von 35% des erzielten Vermögensvorteils. Der Vermögensvorteil ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten.
  • Falls Ihnen eine Direktmandatierung eines unserer Spezialisten obliegt können Sie auch gerne direkt Mandat erteilen und als Selbstzahler das Mandat vergüten. Hierbei fallen ihnen selbstverständlich keine weiteren Kosten außer die des Mandates an.

Falls Sie Fragen zu unserer Kostenstruktur haben rufen Sie uns gerne an. Unser Team steht ihnen 5 Tage die Woche telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

Anspruch und Anspruchshöhe?

Falls es zu einer erfolgreichen Rückabwicklung per Widerspruch kommt, erhalten Sie die Summe aller eingezahlten Beiträge zurück abzüglich des Risikoanteils. Als Risikoanteil bezeichnet man die Kosten, die für den tatsächlich geleisteten Versicherungsschutz entstanden sind (ca. 4% der Beiträge). Zusätzlich könnten Zinsen als Nutzungsersatz geltend gemacht werden und sogar angefallenen Abschluss- und Verwaltungskosten darf der Versicherer nicht einbehalten.

Was ist Nutzungsentschädigung?

Der Versicherer hat mit Ihren Beiträgen gewirtschaftet und Erträge erwirtschaftet. Das was er mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat muss er als Nutzungsentschädigung herausgeben.  Die Rückerstattung kann somit auch weit über dem liegen, was Sie eingezahlt haben.

Kann ich meinen Anspruch auch selbst erklären?

Ein Beispiel für mögliche Kosten in einem angestrebten Gerichtsverfahren:

Angenommen Ihre Versicherung ist nicht bereit den Streit außergerichtlich beizulegen. Ansprüche bzw. Forderungen müssen dann gerichtlich durchgesetzt werden, wodurch hohe Kosten entstehen können. Bei einem angenommenen Streitwert von nur 10.000 EUR wären allein in der ersten Instanz ca. 4.080 EUR aufzubringen, weil bei vollständigem Unterliegen die Kosten beider Parteien und die Gerichtskosten zu zahlen sind. Wir von Schutz360 (Berteiber der Website ist „Verbaucherrechte UG“) übernehmen das Kostenrisiko für Sie und ermöglichen so die Geltendmachung Ihres Ihnen zustehenden Rechtes.

Hat eine Rückabwicklung ohne Hilfe Aussicht auf Erfolg?

Kompetente Hilfe erhöht die Chancen auf eine Rückzahlung immens. Auch unsere Kunden bestätigen uns immer wieder das eigenständige Widerspruchsversuche meist fehlschlagen. Die Versicherer sind sich ihrer Lage nach dem Motto: „David gegen Goliath“ bewußt und sperren sich gegen einzelne Widerrufsbemühen.

Das dies keine Ausnahmefälle sind, sondern eher die gängige Praxis der Versicherer zeigt ein Artikel der Süddeutschen Zeitung mit dem Titel:

„Versicherer ignorieren BGH-Urteil – und bringen ihre Kunden um viel Geld“

Eine Reihe von Lebensversicherern verweigert ihren Kunden die Rückabwicklung von bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungen, obwohl diese nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf ein Anrecht haben. Verbraucherschützer werfen den Gesellschaften vor, sich dabei fragwürdiger juristischer Methoden zu bedienen. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensversicherungen-versicherer-ignorieren-bgh-urteil-1.2985892)

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Oder fragen Sie unsere Experten Hotline — 089 215 415 999

 

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