Lücke in der Praxisfianzierung

Seit Jahren warnen Experten vor Lebensversicherungen als Tilgungsträger die am Ende der Laufzeit durch gute Zinsentwicklung Praxisfinanzierungen ablösen sollen. Der schlechte Kapitalmarkt und hohe Kosten lassen die versprochene Rendite weit hinter die Erwartungen zurücktreten. Auch gut laufende Praxen sind dadurch in Ihrer Existenz bedroht.

Lassen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung von erfahrenen Spezialisten prüfen und berechnen, bevor er verjährt!

Ein Beispiel zur Finanzierungslücke

Ein Beispiel:

Dr. Mustermann – der Name ist geändert – ist Hautarzt. 2010 hat er sich in München niedergelassen und für eine Praxisgründung einen Kredit von 300.000 Euro aufgenommen.
Über die Laufzeit von 30 Jahren zahlt der Arzt an seine Bank lediglich die (fiktiven) Zinsen für die ersten 10 Jahre von (hypothetisch) 4,5 %, die zweiten 10 Jahre 1,5 % und für den letzten Darlehensabschnitt einen Zins von 2,0 % die Darlehenssumme selbst ist erst am Ende der 30 Jahre fällig. Dafür hat er unter Vermittlung seiner Bank eine als „Tilgungsersatz“ bezeichnete Lebensversicherung abgeschlossen.

Diese soll 30 Jahre laufen und einen prognostizierten Zins von 4,0 % haben, sodass das Darlehen und die Zinsen von insgesamt:

Eingezahlter Versicherungbeitrag/Darlehenssumme: 300.000,00 €
zu entrichtende Kredit-Zinsen: 253.500,00 €
Gesamtaufwand am Laufzeitende: 553.500,00 €

problemlos bedient werden können.

Die Praxis läuft gut, die Raten werden bedient und Herr Mustermann freut sich auf den Ruhestand. Doch bei Fälligkeit der Lebensversicherung wird der Arzt blass: Er bekommt lediglich 349.732,90 Euro ausgezahlt. Es fehlen Ihm somit 203.768,30 Euro, um den Kredit tilgen. Dabei hat Dr. Mustermann genau nach den Empfehlungen seiner Standesbank und deren Heidelberger Kollegen die Kombination der Beiden Produkte versucht zu bedienen.

 

Endfällige Praxisfinanzierung mit Lebensversicherung

 

 

Immer mehr Ärzte mit Lebensversicherungen als Tilgungssurrogaten oder Zins – Cap Darlehen kommen in Zahlungsschwierigkeiten

Seit Ende der 90er-Jahre vertreiben Kreditinstitute solche Tilgungssurrogate an. Statt direkt das Darlehen tilgen, zahlt der Darlehensnehmer in eine Lebensversicherung ein. Am Ende der Laufzeit tilgt er dann – so der Plan – den Kredit mit dem Geld, das er aus der Versicherung erhält. Für die Banken ist dieses Modell aus diversen Gründen attraktiv.

Zunächst mal wird das Darlehen über die gesamte Laufzeit voll verzinst. Damit erwirtschaftet ein Kreditinstitut mehr Kreditzinsen als bei einem annuitätischen Darlehen. Diese zusätzlichen Zinsen trägt selbstverständlich der Darlehensnehmer. Zusätzlich verdient der Berater an der Vermittlung des Darlehens und zusätzlich am Abschluss der Lebensversicherung. Nicht unüblich für unser Beispiel und Herrn Mustermann wäre eine Provision für das Darlehen von 1,5% also 4500 EUR und 12.000 EUR für die Lebensversicherung. Diese Kosten müssen die Institute nur in einem gewissen Rahmen ausweisen und genau das führt zur Intransparenz.

Daraus ergibt sich das Problem das manche Lebensversicherungen sogar minuend sind. Das bedeutet das nicht einmal die eingezahlten Beiträge als Wert vorhanden sind. Die Deckungslücke auch Praxis – Gap genannt kann mitunter zur Insolvenz führen, wenn Leitzinsen steigen. Oftmals zwingt die Bank den Kunden dann bereits zwischen zu tilgen, weil die Sicherheiten Situation sich so nachteilig für den Arzt geändert hat das er sogar seine Praxis verlieren könnte.

Darlehens und Lebensversicherungsverträge sollten dahingehend umgehend einer Überprüfung unterzogen werden.

Unser Team begleitet Sie auf dem gesamten Weg der Rückabwicklung. In wenigen Schritten lassen wir Ihren Anspruch kostenfrei prüfen, kümmern uns um die Durchführung eines professionellen Widerspruchs mit externen Fachanwälten und vertreten Ihre Interessen bis zur erfolgreichen Rückerstattung.

 

Es sind grundsätzlich alle Lebensversicherungen davon betroffen.

Die Möglichkeit des Widerrufs bezieht sich auf Verträge, die zwischen dem 21.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden.

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Verbraucherrechte 360 UG wird die Informationen, die Sie in diesem Formular angeben, dazu verwenden, mit Ihnen in Kontakt aufzunehmen und Ihnen Informationen übermitteln. Wir werden Ihre Informationen mit Sorgfalt und Respekt behandeln. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website. Indem Sie unten "Absenden" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Informationen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen verarbeiten dürfen.

Wie ist der Ablauf?

1. Schritt: Die Vorprüfung

In der Vorprüfung wird ermittelt, ob der Vertrag fehlerhaft ist und ein Rückforderungsanspruch besteht. Darauf erfolgt eine komplexe versicherungsmathematische Berechnung der Anspruchshöhe.

2. Schritt: Der Widerruf

Sobald die Vorprüfung abgeschlossen ist, wird der eigentliche Widerruf durch externe spezialiserte Partneranwälte individuell auf die Versicherung abgestimmt, vorbereitet und erklärt.

3. Schritt: Die Durchsetzung

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt ein spezialiserter Anwalt. Effizienz und Effektivität ist durch den hohen Grad and Spezialisierung im Lebensversicherungsrecht ausschlaggebend für den späteren Erfolg.

4. Schritt: Die Auszahlung

Nach erfolgreichem Widerruf und Durchsetzung der Ansprüche, wird das Geld einfach auf Ihr Konto eingezahlt.

In wenigen Schritten werden wir Ihren Anspruch kostenfrei prüfen, kümmern uns um die Durchführung eines professionellen Widerspruch mit externen Fachanwälten und vertreten Ihre Interessen bis zur erfolgreichen Rückerstattung.

Das meint die Presse zum Widerruf von Lebensversicherungen

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